Schulordnung der IGS Garbsen
I. Vorbemerkungen:
Wir alle möchten uns in unserer Schule wohlfühlen, frei unsere Meinung sagen können und Hilfen bekommen, wenn wir sie brauchen. Wir alle möchten in unserer Schule gemeinsam und erfolgreich in Ruhe lernen.
Um diese Ziele zu erreichen, müssen wir uns Regeln für unser Zusammenleben und Zusammenarbeiten geben. Diese Regeln sollen allen am Schulleben beteiligten Gruppen – Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern, Sozialpädagoginnen und -pädagogen, Sekretärinnen und Sekretären, Assistentinnen und Assistenten, pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Hausmeisterinnen und Hausmeistern, Mensa-Personal und Raumpfleger/innen – gerecht werden - ohne eine Gruppe zu benachteiligen oder zu bevorzugen.
Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft gehen freundlich und wertschätzend miteinander um und sind für die Einhaltung der Schulordnung verantwortlich.
Diese Schulordnung wird immer wieder überarbeitet und dem sich verändernden Schulleben angepasst.
Diese Schulordnung ist am 01.02.2018 in Kraft getreten.
Eine Voraussetzung für die Verwirklichung unserer Unterrichts- und Erziehungsziele ist die angstfreie Beziehung zwischen Schülerinnen und Schülern und Lehrerinnen und Lehrern und anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Mit der Schulordnung soll ein Verhältnis ermöglicht werden, das demokratische Umgangs- und Organisationsformen zulässt.
1. Lehrerinnen und Lehrer, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Schülerinnen und Schüler sind untereinander hilfsbereit und freundlich, achten auf ihre Rechte und halten sich an ihre Pflichten.
2. Die Schülerinnen und Schüler können sich jederzeit an die Lehrerinnen und Lehrer wenden und um Auskunft, Rat und Hilfe bitten.
3. Bei Schulversäumnissen informieren die Eltern bzw. die/der volljährige Schüler/in umgehend mündlich die Schule, sofort nach Rückkehr der Schülerin/des Schülers wird eine schriftliche Entschuldigung vorgelegt. In Zweifelsfällen kann die Lehrkraft über die Jahrgangsleitung eine ärztliche Bescheinigung verlangen.
4. Bei Fernbleiben aus persönlichen Gründen muss in der Regel eine Woche vorher ein Antrag in schriftlicher Form gestellt werden.
1. Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen nehmen aufeinander Rücksicht und helfen sich gegenseitig.
2. Streitigkeiten werden friedlich geschlichtet. Dabei sollen alle helfen, indem sie - nach dem Grund fragen - ausführlich miteinander reden. Eine unbeteiligte Mitschülerin/ein unbeteiligter Mitschüler, die Beratungsschüler/innen, eine Lehrkraft oder die Sozialpädagoginnen und -pädagogen können schlichten helfen.
3. Das Eigentum der Mitschülerinnen und Mitschüler darf nicht beschädigt oder weggenommen werden.
4. Wurfgegenstände dürfen nicht benutzt werden.
Arbeiten und Lernen stehen im Mittelpunkt, und beides sollte den Schülerinnen und Schülern sowie den Lehrkräften Freude machen, weil sich der Erfolg der Arbeit dadurch vergrößert.
Ein geregelter Ablauf und gegenseitige Rücksichtnahme sind die wichtigsten Hilfen für den erfolgreichen Unterricht. Deshalb sollten die folgenden Regeln beachtet werden:
1. Der Unterricht beginnt und schließt pünktlich.
2. Schüler/innen und Lehrer/innen begrüßen sich zu Anfang des Unterrichts.
3. Ist eine Lehrkraft 10 Minuten nach Beginn der Unterrichtsstunde noch nicht im Unterrichtsraum anwesend, meldet dies eine Schülerin/ein Schüler bei der Jahrgangs- oder Stufenleitung. Ist die Jahrgangs- oder Stufenleitung nicht erreichbar, wird die Abwesenheit der Lehrkraft im Sekretariat gemeldet.
4. Zu Beginn der Unterrichtszeit sitzen die Schüler/innen an ihrem Schultisch und haben ihre Arbeitsmaterialien für die folgende Stunde bereitgelegt.
5. Der Unterricht ist Arbeitszeit. Diese kann nur dann erfolgreich sein, wenn Störungen vermieden werden.
6. Im Unterrichtsgespräch hören alle Beteiligten aufeinander. Bei Gruppenarbeit sollte man sich nur in Tischlautstärke unterhalten; lautes Reden oder Schreien stört andere Gruppen.
7. Das Tragen von Cappies, Mützen, Hüten und Kapuzen während des Unterrichts ist untersagt. Auf eine angemessene Kleidung ist zu achten.
Die Freizeit (Pausen und Mittagsfreizeit) soll unserer Erholung dienen. Damit sie an unserer Schule diesen Zweck erfüllen kann, ist es in unser aller Interesse, wenn folgende Regelungen von uns allen beachtet werden:
Die Pausen in der Unterrichtszeit
1. Die Jahrgänge regeln autonom, ob die Schüler/innen im Kerngruppenraum bleiben oder nach draußen gehen.
2. Wer sich austoben möchte, geht nach draußen. Die Schüler/innen, die in den Kerngruppenräumen bleiben dürfen, verhalten sich dort so, dass sie sich nicht gegenseitig gefährden und die Schuleinrichtung nicht beschädigen.
3. Falls eine aufsichtführende Lehrkraft feststellt, dass in einer Kerngruppe diese Regelung nicht eingehalten wird, ist sie verpflichtet, alle Schülerinnen und Schüler nach draußen zu schicken und den Kerngruppenraum abzuschließen.
4. Alle Fachräume werden nach Beendigung des Unterrichts verlassen und von der Lehrkraft abgeschlossen
1. Das Mittagessen ist nur bekömmlich, wenn wir es in Ruhe einnehmen können. Jedes Herumlaufen und lautes Sprechen in der Mensa muss daher vermieden werden.
2. Das Verhalten zwischen Mensa-Personal, Schüler/innen sowie Lehrkräften ist freundlich und wertschätzend.
3. Es ist unkameradschaftlich, sich in der Schlange zur Essenausgabe vorzudrängen, weil andere dadurch länger warten müssen.
4. Viele Lehrer/innen und Schüler/innen wollen in der Mensa einen Platz zum Essen finden; es dürfen deshalb keine Sitzplätze freigehalten werden.
5. Im Freizeitbereich und in der Bibliothek gibt es eigene Benutzungsordnungen, nach denen sich jede Besucherin und jeder Besucher richten muss.
6. Für den Aufenthalt in den Kerngruppenräumen während der Mittagsfreizeit gelten die Pausenregelungen der Jahrgänge.
1. Das Gebäude wird um 7:30 Uhr und die Kerngruppenräume werden um 7:45 Uhr geöffnet. Die Fachräume bleiben geschlossen. Schüler/Schülerinnen dürfen sie nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Fachlehrerin/des Fachlehrers betreten.
2. Schulfremden Personen ist das Betreten des Gebäudes nur nach Erhalt eines Besucherausweises (erhältlich im Sekretariat) erlaubt.
3. Aus versicherungsrechtlichen Gründen darf das Schulgelände in Freistunden von Schülern des 5. – 10. Jahrgangs nicht ohne schulischen Grund verlassen werden. Die Entscheidungen treffen die Kerngruppenleiter/innen.
4. Einrichtung und Ausstattung der Schule sollen für den Unterricht jederzeit verfügbar sein und müssen deshalb schonend behandelt werden. Es gilt die Benutzungsordnung des jeweiligen Fachraumes.
5. Wer Schaden anrichtet, muss dafür aufkommen und wird als Verursacher dem Schulträger gemeldet.
6. Die Kerngruppe hält ihren Unterrichtsraum in Ordnung. Im Interesse der leichteren Reinigung werden die Stühle am Schluss des Unterrichts auf die Tische gestellt. Die Jalousien werden bei Unterrichtsschluss hochgefahren. Taschen dürfen nicht auf dem Fußboden stehen bleiben. Fenster müssen geschlossen werden.
7. Nur Lehrerinnen und Lehrer dürfen die ganz zu öffnenden Stahlflügel kippen oder ganz öffnen.
8. Das Rutschen auf dem Treppengeländer und das Klettern in und am Gebäude sind verboten, da beides für Beteiligte und Unbeteiligte gefährlich ist.
9. In den Vorräumen der Toiletten hält sich niemand unnötig auf.
10. Wir achten auf Mülltrennung. Papier, Wertstoff und Restmüll gehören in die entsprechenden Wertstoffbehälter.
11. Fahrräder werden auf den dafür vorgesehenen Plätzen an der Schule abgestellt.
12. Das Fahren mit motorisierten Fahrzeugen auf dem Schulhof gefährdet Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie Besucherinnen und Besucher der Schule und ist verboten
13. Das Parken auf dem Lehrerparkplatz ist nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Schule gestattet. Bei Verstößen gegen dieses Verbot wird das Fahrzeug kostenpflichtig abgeschleppt.
14. Schüler/innen können sich nach Schluss ihres Unterrichts – nicht nach der 9. Stunde – in beaufsichtigten Bereichen der Schule aufhalten.
15. Das Rauchen (auch von E-Zigaretten und E-Shishas) und der Konsum von Alkohol und Betäubungsmitteln im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind untersagt.
16. Jegliches Mitbringen von Waffen (z. B. Schlagstöcken, Messern, Schlagwerkzeug sowie auch Nachbildungen von Waffen) ist streng verboten. Die Eltern haften für ihre Kinder.
17. Digitale Medien sind im Schulgebäude, auf dem Schulgelände, bei Unterrichtsgängen und Schulfahrten nicht versichert und werden bei Verlust nicht ersetzt.
- Für die Schüler/innen der Jahrgänge 5 – 7 ist die Nutzung o. g. Geräte während des gesamten Schultages generell untersagt.
- Im Junior-Club, der Mensa, auf den Jahrgängen 5 - 7 und im Eingangsbereich des Haupteingangs ist die Nutzung von Handys, Smartphones u. ä. Geräte für alle Schüler/innen untersagt. Ausgenommen von dieser Regelung ist für Schüler/innen der Jahrgänge 8 – 13 die Sitzecke vor dem Foyer des Forums.
- Für die Schüler/innen der Jahrgänge 8 – 13 ist die Nutzung o. g. Geräte im Unterricht sowie bei anderen schulischen Veranstaltungen untersagt.
- Ausnahme: Die Geräte dürfen zu Unterrichtszwecken nur nach ausdrücklicher Aufforderung einer Lehrkraft eingesetzt werden.
- Regelungen zur Handy- und Smartphone-Nutzung während Klassen- und Studienfahrten sowie bei Unterrichtsgängen werden individuell von der begleitenden Lehrkraft getroffen.
- Die unerlaubte Nutzung des Handys, Smartphones u. ä. Geräte wird wie andere Unterrichtsstörungen behandelt. Das Handy wird von der Lehrkraft eingezogen. Es erfolgt eine Mitteilung an die Klassenleitung. Bei wiederholten Verstößen greifen weitere erzieherische Maßnahmen, ggf. auch Ordnungsmaßnahmen.
- Vor Klassenarbeiten, Klausuren und Tests müssen nach Aufforderung der Lehrkraft diese Geräte auf dem Pult der Lehrkraft abgelegt werden. Der Einsatz o. g. Geräte bei Klassenarbeiten oder Klausuren wird als Täuschungsversuch gewertet.
- Konfiszierte Handys, Smartphones u. ä. Geräte werden im Regelfall montags bis donnerstags nach der neunten Stunde, am Freitag nach Schulschluss (sechste, bzw. neunte Stunde) vom Schulassistenten/der Schulassistentin zurückgegeben.
- Die Nutzung von Kamera-, Video-, Tonaufzeichnungs- und Tonwiedergabefunktionen sowie die dazugehörenden Kopfhörer sind im Schulgebäude und auf dem ganzen Schulgelände untersagt. Das unerlaubte Aufnehmen von Unterricht in Ton und/oder Bild ist eine Straftat und wird zur Anzeige gebracht.
18. Bei Unfällen in der Schule oder auf dem Schulweg ist eine Unfallanzeige für die Versicherung zu erstatten. Formulare für Unfallanzeigen sind im Sekretariat des Sekundarbereichs I erhältlich.
1. In Schulbussen verhalten sich alle Schülerinnen und Schüler der IGS Garbsen diszipliniert beim Ein- und Aussteigen und während der Fahrt. Sie befolgen die Anweisungen der Busaufsichten und der Busfahrer.
2. Unregelmäßigkeiten im Schulbusverkehr melden die Schülerinnen und Schüler auf dem dafür vorgesehenen Formular im Sekretariat des Sekundarbereichs I.
3. Schüler/innen, die zu Fuß zur Schule kommen, verhalten sich gemäß der Straßenverkehrsordnung und den Umweltschutzbestimmungen.
Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen kommen dann in Betracht, „wenn Schülerinnen oder Schüler ihre Pflichten grob verletzen, insbesondere gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen, den Unterricht nachhaltig stören, die von ihnen geforderten Leistungen verweigern oder dem Unterricht unentschuldigt fernbleiben" (§61 Niedersächsisches Schulgesetz).
In unserer Schule gilt folgendes Verfahren:
1. Die/der Kerngruppenleiter/in nimmt Mitteilungen über Verstöße entgegen.
2. Jede/r Kerngruppenleiter/in spricht mit der Schülerin/dem Schüler und ggf. deren/dessen Eltern.
Ergebnis: Mündliche Belehrung und Verwarnung sowie evtl. Wiedergutmachung.
3. Im Wiederholungsfall oder bei ähnlichen Vorkommnissen beruft die Kerngruppenleitung in Absprache mit der Jahrgangsleitung eine Kerngruppenkonferenz ein.
Ergebnis: Erziehungsmittel, zu denen auch der schriftliche Verweis und die Androhung der Überweisung in eine andere Kerngruppe gehören.
4. Bei schwerwiegenden Fällen wendet sich die Kerngruppenleitung/die Jahrgangsleitung an die Leitung des Sekundarbereichs I.
Ergebnis: Ermittlung des Sachverhalts, Entscheidung darüber, ob eine Ordnungsmaßnahmenkonfe- renz unter Vorsitz eines Mitglieds der Schulleitung (§44 NSchG) einzuberufen ist und ein Beschluss über eine Ordnungsmaßnahme gem. §61 des Niedersächsischen Schulgesetzes getroffen werden muss.
5. Begleitend werden die Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, der Beratungsdienst und/oder der Schulpsychologische Dienst sowie ggf. das Jugendamt eingeschaltet.
Dokumente
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Schulordnung der IGS Garbsen (203 kB) |
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Rücklaufzettel Schulordnung (42 kB) |