Abschlüsse
Nach dem 10. Schuljahrgang können folgende Abschlüsse in Verbindung mit einer erfolgreich absolvierten Abschlussprüfung erworben werden:
- der Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss,
- der Sekundarabschluss I – Realschulabschluss,
- der Erweiterte Sekundarabschluss I.
Nach dem 9. Schuljahrgang können folgende Abschlüsse erworben werden:
- der Hauptschulabschluss,
- der Abschluss der Förderschule im Förderschwerpunkt Lernen.
Wer nach dem Besuch des 9. oder 10. Schuljahrgangs keinen Abschluss erhält oder einen Abschluss mit weitergehenden Berechtigungen erwerben will, kann im Regelfall den jeweiligen Schuljahrgang einmal wiederholen.
Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil. In den Fächern des schriftlichen Prüfungsteils werden landesweit einheitliche Prüfungsaufgaben gestellt. Das Ergebnis des jeweiligen Prüfungsfaches geht in die Jahresnote des Faches mit einem Drittel ein. Unter den Prüfungsfächern darf höchstens ein Fach mit einer insgesamt mangelhaften Leistung sein.
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Diff. -Kurse DE, EN, MA, NW |
Leistungen in den E/G-Kursen |
Leistungen in nicht diff. Fächern |
Ausgleichsregelungen | Sonderregelungen | Möglicher Abschluss |
| G G G G | mind. 4 | mind. 4 |
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eine 5 oder 6 in der zweiten Fremdsprache bleibt unberücksichtigt | HS 9 |
| mind. 4 in allen Fächern |
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./. |
FÖ- LERNEN |
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Diff. -Kurse DE, EN, MA, NW |
Leistungen in den E/G-Kursen |
Leistungen in nicht differenzierten Fächern |
Ausgleichsregelungen | Sonderregelungen | Möglicher Abschluss |
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G G G G G G G E |
mind. Note 4 | mind. Note 4 |
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eine 5 oder 6 in der zweiten Fremdsprache bleibt unberücksichtigt | SEK I – HS |
| E E G G |
2x E 4 2x G 3 |
2x Note 3 ansonsten mind. Note 4 |
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Unterschreitungen in DE, EN, MA und der 2. Fremdspr. können nur untereinander ausgeglichen werden. NW kann nur durch DE, MA, EN, 2.FS und GL ausgeglichen werden. |
SEK I – RS |
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E E E E oder E E E G |
3x E 3 1x E 4 oder 3x E 3 1x G 2 |
Durchschnitt 3,0 |
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ERWEITERTER SEK I |