» Aufnahmebedingungen

Beschluss der Schulleitung vom 21.1.2009
Aufnahmeverfahren für den 11. Jahrgang der IGS Garbsen

  1. Nach Absprache mit der Stadt Garbsen werden im 11. Jahrgang maximal 6 Lerngruppen (Klassen) gebildet.
  2. In jede Lerngruppe werden maximal 26 Schüler, -innen aufgenommen, entsprechend dem „Klassenbildungserlass“ des MK (Fassung vom 18.6.2008).
  3. Nach Absatz 1 und 2 werden maximal 156 Schüler, -innen aufgenommen.
  4. Voraussetzung für die Aufnahme in den 11. Jahrgang ist der Erwerb der Berechtigung zum Besuch der Einführungsphase der Sek II.
  5. Schülerinnen und Schüler, die in die gymnasiale Oberstufe aufgenommen werden wollen, müssen dies schriftlich bis zum 20. Februar des Jahres bei der IGS Garbsen beantragen, Erlass des MK vom 13.6.2008 (EB-VO-GO).
  6. Wenn die Zahl der Anmeldungen die Zahl der verfügbaren Plätze überschreitet, werden die Plätze entsprechend NSchG, § 59 a (in der Fassung vom 8.10.2008), nach einem Losverfahren vergeben. In diesem Losverfahren haben Schüler, -innen nach folgenden Kriterien Vorrang:
    1. Schüler, -innen der IGS Garbsen,
    2. Schüler, -innen, durch deren Aufnahme der gemeinsame Schulbesuch von Geschwisterkindern ermöglicht wird,
    3. Schüler, -innen anderer Garbsener Schulen, die ihren Wohnsitz in Garbsen haben,
    4. Schüler, -innen anderer Garbsener Schulen, aber ihren Wohnsitz nicht in Garbsen haben,
    5. Schüler, -innen, die ihren Wohnsitz in Garbsen haben, aber nicht Garbsener Schule besuchen,
    6. weitere.
  7. Das Losverfahren wird durchgeführt, in dem die einzelnen Gruppierungen nach den Punkten 6.1 bis 6.6 bis zur Höchstzahl der Schüler, -innen aufgefüllt werden, die aufgenommen werden können.
    Die restlichen Plätze werden unter den Schülern, -innen des folgenden Punktes verlost.
    Die Punkte 6.4 und 6.5 werden gleichrangig behandelt.
  8. Sollten nach Aufnahme der Schüler nach den Punkten 6.1 bis 6.5 noch Plätze übrig bleiben, werden diese an Schüler von außerhalb Garbsens verlost.
  9. Für die nach dem genannten Verfahren ausgelosten Anträge wird eine Warteliste erstellt.
    Die Wartelistenplätze werden ausgelost und den Antragstellern so bald wie möglich schriftlich mitgeteilt.